Angesichts der guten Schwarzwildbestände und der weit verbreiteten Buchen - und Eichenmast verweisen wir auf die vom Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V., der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.V. und des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz e.V. empfohlen Bejagungsrichtlinien für das Schwarzwild.
Hier einige der Punkte aus der 13 Punkte um fassenden Empfehlung:
- Jegliche Beschränkungen der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- und Altersvorgaben erschweren den erforderlichen Reduktionsabschuss und sind zu unterlassen.
- Großräumige, revierübergreifende Bewegungsjagden gelten als besonders effektive Form der Schwarzwildbejagung und sind vermehrt durchzuführen.
- In den Mondphasen und bei Schneelage sollen Gemeinschaftsansitzjagden auf Schwarzwild durchgeführt werden, nach Möglichkeit revierübergreifend.
- Frischlinge sind umfassend und unabhängig von ihrer Verwertbarkeit zu bejagen.
Hans Kausch
Stellvertretender Hegeringleiter