Neue Gebührensatzung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 eine neue Gebührensatzung beschlossen.

Die neue Satzung übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Die Gebührensätze wurden der aktuellen Kostenentwicklung angepasst -die letzte Satzung datiert vom 25. April 2005.

Hierbei wurden auch die Gebühren für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen, Dachsen und

sonst. untersuchungspflichtigen Tieren angehoben (siehe Anlage 2).

Wir bitten die neuen Gebührensätze der Jägerschaft bekanntzugeben.

Hinweis:

Die Gebühren für von den Jägern entnommenen Trichinenproben können nur dann gehalten werden, wenn

der/die Jäger die Trichinenproben selbst entnimmt und in die bereitstehenden Sammeleinrichtungen verbringt.

Sobald ein amtlicher Tierarzt die Trichinenproben entnimmt, fallen Lohn- /Fahrtkosten entsprechend dem

gültigen Tarifvertrag an.

Dies trifft auch für die Entnahme der Trichinenproben in Schlachtbetrieben (z.B. bei Fa. Siegel, Kleinmaischeid) zu.

Die amtlichen Tierärzte sind gehalten, für jede Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen, auch bei

bereits mit Wildmarken gekennzeichneten Tieren, die jeweiligen Differenzbeträge von den Jägern nachzufordern.

Wir bitten um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

{phocadownload view=file|id=99|target=s}