Deutsches Reviersystem bleibt erhalten

Die geltende Gesetzeslage ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni weiterhin gültig. Der Gesetzgeber muss jetzt für Klarheit sorgen.

Die Jagdbehörden im Land sind auch nach dem Urteil an dem bestehenden Gesetzestext gebunden. „Hier hat der EGMR nur im konkreten Einzelfall (Herrmann gegen Deutschland) festgestellt, dass die Menschenrechtskonvention verletzt wurde“, erklärt Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV). „Jetzt ist eine Regelung durch den Gesetzgeber gefragt, die die Verletzung des Grundrechts – wie vom EGMR bemängelt – beseitigt“, so Michael weiter.

Das deutsche Reviersystem beinhaltet die Hegeverpflichtung und baut auf das Prinzip einer flächendeckenden Bejagung. Daher fordert LJV-Präsident Michael eine sorgfältige Prüfung des Urteils und warnt vor Schnellschüssen. „Eine Beseitigung des bewährten Reviersystems hätte negativen Einfluss auf die Land- und Forstwirtschaft sowie den Tierschutz. Die Vermeidung von Wildschäden, die Bekämpfung von Tierseuchen und eine tierschutzgerechte Nachsuche müssen weiterhin möglich bleiben“, so Michael.

Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) informiert, dass derzeit Gespräche auf der Arbeitsebene zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV), dem DJV und den anderen betroffenen Verbänden laufen, um eine künftige Regelung zu gestalten.