„Böse“ Pflanzenfresser

Vor dem Hintergrund eines ökonomischen Schadenspotentials unterscheidet das rheinland-pfälzische Umweltministerium offensichtlich Wildarten in „gut und böse“. Vor allem unter diesem Aspekt kritisiert Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), auf dem Landesjägertag 2013 in Boppard (26. April) die geplante Landesjagdverordnung aus dem Mainzer Ministerium.

Trotz des berechtigten Protestes der Jägerschaft hält das Umweltministerium bislang am Plan fest, die Schonzeit für Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb ihrer Wildtierghettos abzuschaffen. Mögliche wirtschaftliche Schäden, die diese Wildtiere aufgrund ihrer Essgewohnheiten verursachen könnten, dürfen laut LJV-Präsident Michael nicht für einen Feldzug gegen sie herhalten. „Vereinfacht gesagt, hält Umweltministerin Ulrike Höfken Vegetarier ganz offensichtlich für böse und treibt deren Bekämpfung voran“, sagt Präsident Michael.

Das Umweltministerium bringt nun ein weiteres Argument, um den staatlichen Schießbefehl auf die verfolgten Damhirsche und Muffel zu rechtfertigen: Diese Wildtiere seien in Rheinland-Pfalz gebietsfremd und ihre Ausbreitung sei zu verhindern. „Die Definition der ‚gebietsfremden Art‘ stammt übrigens aus dem Bundesnaturschutzgesetz“, erklärt Michael. „Und wollte man sie stringent anwenden, würde sie zwar nicht auf Muffel- und Damwild, sehr wohl aber auf Waschbär, Marderhund und Nilgans zutreffen.“

In diesem Lichte sind die Pläne aus Mainz geradezu absurd, dem Trio Marderhund, Waschbär und Nilgans einen weitrechenden Schutz zu spendieren. „Mit der Vergabe einer offiziellen Schonzeit für diese invasiven Arten, öffnet das rheinland-pfälzische Umweltministerium ihnen quasi die Tür für eine ungehemmte Verbreitung“, so Michael. Als Beispiel nennt der Verbandspräsident das Schicksal eines Storchenpaares, das Jahrelang auf dem Gelände der LJV-Geschäftsstelle in Gensingen erfolgreich gebrütet hatte. Nilgänse vertrieben in diesem Jahr die Störche und besetzten ihr Nest.

Auch bei den Wildschweinen sollen wirtschaftliche Gründe für die endgültige Aufhebung der Schonzeit herhalten. „Hier wird nicht einmal auf eine konkrete Situation abgehoben, sondern der möglicherweise entstehende Wildschaden reicht aus, um den Grundgedanken des Tierschutzes vollkommen zu ignorieren“, ärgert sich Michael. „Ich halte diese Begründung für rechtlich höchst fragwürdig“, ergänzt er.

Falschverstandener Tierschutz ist ebenfalls der Grund für die geplante Vollschonung des Iltis‘. „Die dramatische Folge des Jagdverbotes auf den Iltis trifft das Niederwild und andere wildlebende Tierarten, denn dieses Raubtier bedroht nicht nur die Gelege von Bodenbrütern“, erklärt Michael. „Jeder Meter Krötenschutzzaun entlang der viel befahrenen Straßen unseres Landes beweist, dass ein Großteil seiner Beutetiere – im Gegensatz zum Iltis selbst – sehr wohl in ihrem Bestand gefährdet ist.“ LJV-Präsident Michael fügt hinzu, dass es keine maßgeblichen Hinweise gebe, denen zufolge der Iltis in Rheinland-Pfalz als gefährdet einzustufen wäre.

LJV-Präsident Michale nutzt die Gelegenheit und übergibt dem anwesenden rheinland-pfälzischen Umweltstaatssekretär Thomas Griese einen Ordner mit mehreren Tausend Unterstützerunterschriften für die vom LJV ins Leben gerufene Petition „PROWild in Rheinland-Pfalz“, mit der die Jäger gegen die geplante Landesjagdverordnung protestieren. Bisher haben sich fast 10.000 Menschen dem Protest des LJV angeschlossen. Bis zum 13. Mai können Naturfreunde die Petition auf www.prowild-rlp.de unterstützen.