Luchs-Managementplan ist da

Das rheinland-pfälzische Umweltministerium stellte am Freitag, 10. Juni, den Luchs-Managementplan vor. Die erheblichen, jahrelangen Anstrengungen des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV), eine gute Grundlage für die Wiederbesiedlung und das Management des Luchses bei Konflikten zu erarbeiten, haben sich gelohnt.

„Die Jägerschaft wird mit diesem Engagement ihrer Verantwortung für die Wildart Luchs gerecht“, so LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Wir beweisen einmal mehr, dass der Landesjagdverband die Bezeichnung ‚anerkannter Naturschutzverband‘ zu Recht trägt und zu einem konstruktiven Miteinander bereit ist.“

 

Im Sommer sollen im Rahmen des EU-Life-Wiederansiedlungsprojektes die ersten drei Luchse eine neue Heimat im Pfälzerwald finden. „Der Luchs ist ein wichtiges Symboltier für den Wert naturnaher, intakter und unzerschnittener Lebensräume. Seine Anwesenheit hilft, diese zu bewahren und vor Eingriffen zu schützen“, erklärt LJV-Präsident Michael. „Der Managementplan sichert aber auch den Naturnutzern Entschädigungen zu, falls es zu Verletzungen von Nutz- und Haustieren kommt. Das ist eine wichtige Maßnahme für die Akzeptanz des Luchses.“

Der nun vorgestellte Managementplan soll Konfliktfelder und Lösungen zeigen. „Aus jagdlicher Sicht können wir sehr zufrieden sein“, erklärt LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Regelungen zu Ausgleichzahlungen für verletzte oder getötete Jagdhunde, zur Anerkennung der Luchspräsenz auf Abschussvereinbarungen und -zielsetzungen sowie zu Aufwandsentschädigungen bei Luchshinweisen sind in dieser Form wohl einzigartig in Deutschland.“

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Jagdhund nachweislich durch einen Luchs verletzt oder getötet würde, könnten Ausgleichzahlungen in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Fall gewährt werden. „Das Umweltministerium hat unsere Forderung nach Anerkennung der wertvollen Arbeit, die von Jagdhundeführern und ihren Jagdhunden geleistet wird, in vollem Umfang umgesetzt“, betont LJV-Präsident Michael.

Bestätigte Luchsrisse können als sogenanntes Fallwild auf die Abschussvereinbarung bzw. in Regiejagdflächen auf die Abschusszielsetzung angerechnet werden. Auch könne eine angemessene Reduktion bei der nächsten Abschussvereinbarung oder Abschusszielsetzung berücksichtigt werden, sofern das waldbauliche Betriebsziel nicht gefährdet sei. „Mit dieser Regelung wird das für die Jagd zuständige Umweltministerium der erhöhten Schwierigkeit bei der Bejagung von Schalenwild (Reh-, Rot-, Dam- und Muffelwild) gerecht, die durch die Anwesenheit des Luchses einhergeht“, erklärt Michael. „Besonders Rehwild passt sich der Anwesenheit eines großen Beutegreifers schnell an und verhält sich vorsichtiger.“

Das Luchsmonitoring ist besonders auf die Mitwirkung der Jägerinnen und Jäger angewiesen, da diese eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, Spuren von Luchsen zu entdecken. „Durch das Monitoring leisten viele Jägerinnen und Jäger einen wertvollen Beitrag zum Wiederansiedlungsprojekt. Wir begrüßen daher die angemessene Aufwandsentschädigung von 100,- Euro pro Rissmeldung, die das Umweltministerium für die Monitoringleistung bereitstellt“, sagt Kurt Alexander Michael.

Der LJV begrüßt ausdrücklich die Verurteilung von illegalen Aussetzungen sowie illegalen Tötungen von Luchsen. „In beiden Fällen wird der LJV entschieden dagegen vorgehen und seinerseits bei Bekanntwerden eines solchen Falles Strafanzeige stellen“, stellt Michael unmissverständlich klar. Der Luchs ist nicht nur – unter anderem durch die FFH-Richtlinie – als streng geschützte Tierart eingestuft, sondern unterliegt dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit. Dadurch genießt er doppelten Schutz und Hegeverpflichtung durch die Jägerschaft.

Der LJV erwartet mit Spannung die ersten Luchse im Pfälzerwald und ist zuversichtlich, dass die Regelungen im Managementplan zu einer konfliktfreien Koexistenz von Mensch und Luchs führen werden. Doch in Anbetracht der angestrebten, freien Ausbreitung des Luchses – und auch des Wolfes – in Rheinland-Pfalz, bleibt die Frage nach der Gleichbehandlung der Schalenwildarten Rot-, Dam- und Muffelwild unbeantwortet. Diese dürfen derzeit nur in per Verordnung bestimmten Bereichen leben und müssen außerhalb dieser erlegt werden. „Wir fordern das Umweltministerium auf, die Bewirtschaftungsgebiete aufzulösen und allen Wildtieren in Rheinland-Pfalz eine freie Ausbreitung zu ermöglichen“, so Michael.

Mit Sorge sieht der Jagdverband den Auswirkungen auf das heimische Muffelwild entgegen, sollten Luchse auf der Suche nach neuen Territorien den Pfälzerwald verlassen. Der Bestand der Wildschafe wäre gefährdet, da sie leichte Beute für den Luchs wären. Deshalb begrüßt der LJV, dass der Managementplan eine spätere Regulation des Luchses bei Erreichen eines günstigen Erhaltungszustandes nicht ausschließt.

Luchs-Managementplan herunterladen!

Pressemeldung des LJV RLP vom 15.06.2016