Landesjagdverband

Die Hauptjagdsaison beginnt im Oktober. Dabei wird Sicherheit groß geschrieben. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) appelliert an Erholungssuchende, auf Warnhinweise zu achten.

Safety FirstIm Herbst und Winter gehen die sogenannten Bewegungsjagden los. Während dieser Zeit gelten für Jäger strenge Unfallverhütungsvorschriften, die beispielsweise Warnkleidung in Signalfarben vorschreiben. „Jäger achten bei Bewegungsjagden auf höchste Sicherheitsstandards“, betont LJV-Präsident Kurt Alexander Michael. „Rot umrandete Dreiecke mit Aufdrucken wie ‚Treibjagd‘ oder ‚Vorsicht Jagd‘ machen an Straßen sowie Wald- und Feldwegen auf Bewegungsjagden aufmerksam. Wir bitten Naturfreunde, diese Warnschilder zu beachten.“

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Mit der Erntezeit beginnt eine Leidenszeit für viele Wildtiere. Durch den Verlust von Obdach und Nahrungsquelle entsteht der sogenannte Ernteschock.

Wenn im Juli die meisten Getreidefelder in Windeseile abgeerntet werden, finden Wildtiere wie Hase, Reh und Fasan nur noch Stoppelfelder vor. Nahrung und Deckung sind dank moderner Landmaschinen in wenigen Stunden weg – der Ernteschock tritt ein. Räuber, zum Beispiel Fuchs, Marder, Habicht oder Krähen, haben jetzt ein leichtes Spiel.

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Die geltende Gesetzeslage ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni weiterhin gültig. Der Gesetzgeber muss jetzt für Klarheit sorgen.

Die Jagdbehörden im Land sind auch nach dem Urteil an dem bestehenden Gesetzestext gebunden. „Hier hat der EGMR nur im konkreten Einzelfall (Herrmann gegen Deutschland) festgestellt, dass die Menschenrechtskonvention verletzt wurde“, erklärt Kurt Alexander Michael, Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV). „Jetzt ist eine Regelung durch den Gesetzgeber gefragt, die die Verletzung des Grundrechts – wie vom EGMR bemängelt – beseitigt“, so Michael weiter.

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